Gepflegte Wege in der Anlage

Gartenordnung

Damit sich alle in unserer Anlage wohlfühlen, gelten ein paar gemeinsame Regeln. Sie beruhen auf dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) und unserer Vereinssatzung.

Die wichtigsten Punkte

  • Kleingärtnerische Nutzung: Mindestens ein Drittel der Parzelle dient dem Anbau von Obst und Gemüse.
  • Hecken & Wege: Hecken werden auf max. 1,20 m gehalten, Wege sauber und begehbar.
  • Ruhezeiten: Sonn- und Feiertags sowie 13–15 Uhr ruhen laute Geräte.
  • Wasser & Strom: Sparsam nutzen, Zählerstände zur Saison melden.
  • Tiere: Hunde an der Leine, Kleintierhaltung nur nach Absprache.
Darf ich auf meiner Parzelle übernachten?
Das dauerhafte Wohnen ist nicht gestattet. Eine gelegentliche Übernachtung in der Gartensaison ist in Ordnung.
Wie hoch darf meine Laube sein?
Die Laube darf inkl. überdachtem Freisitz höchstens 24 m² groß sein (BKleingG).
Wer pflegt die Gemeinschaftsflächen?
Alle Mitglieder gemeinsam — bei den Arbeitseinsätzen, die der Vorstand ankündigt.

Fragen zur Gartenordnung?

Der Vorstand hilft gerne weiter.

Kontakt aufnehmen